Der Unterschied:

Garantie vs. Gewährleistung 


Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden immer wieder verwechselt oder gar für Synonyme gehalten. Tatsächlich aber haben Garantie und Gewährleistung nicht viel gemein, außer dass sie mit Reklamationen eines Kaufvertrags bei mangelhafter Ware zu tun haben.  

Die Gewährleistung (Mängelhaftung) ist in der Regel gesetzlich durch den Verbraucherschutz vorgeschrieben und beschreibt die Ansprüche des Käufers, für den Fall, dass ein gekauftes Produkt, wie beispielsweise ein Fahrzeug, Mängel aufweist. Generell beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate, kann aber bei gebrauchten Waren in den AGBs oder durch eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer auf 12 Monate verkürzt, allerdings niemals ausgeschlossen, werden. Werden Mängel an einem Produkt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf erkannt, geht man davon aus, dass diese bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden. In diesem Fall wird zu Gunsten des Käufers entschieden, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Nach 6 Monaten wendet sich das Blatt, denn nun muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Seit wann ein Schaden oder Mängel besteht ist oft sehr schwer nachzuvollziehen und erst Recht schwer zu beweisen.

Eine Garantie hingegen ist ein vollkommen freiwilliger Service und eine zusätzliche Absicherung für den Kunden. Im Gegensatz zu einer Gewährleistung entscheidet sie nicht nur in den ersten 6 Monaten zu Gunsten des Käufers, sondern für den kompletten Garantiezeitraum. Alle Mängel und Schäden sind dabei abgedeckt, auch wenn sie erst nach dem Kauf entstanden sind. Ausgenommen sind natürlich Mängel, die bereits vorher bekannt waren und aus der Garantie ausgeschlossen wurden. Der Kunde befindet sich also zu keinem Zeitpunkt in der Beweispflicht.

Kurz gesagt: Eine Gewährleistung ist laut Gesetz immer Pflicht, eine Garantie hingegen ist eine zusätzliche, freiwillige Absicherung, die den Service einer Gewährleistung erweitert und somit ein Rundum-Sorglos-Paket bietet.

Leistungsübersicht unseres Versicherungspartners:

Im Vergleich zu herkömmlichen Garantien schützt unser Versicherungspartner nicht nur Motor- und Getriebeschäden, sondern auch Mängel an der Elektrik und Elektronik, dem Sicherheits-, Treibstoff- und Kühlsystem, den Bremsen, der Klima- und Abgasanlage, den Kraftübertragungswellen sowie der Lenkung des Fahrzeugs. Die Premium-Gebrauchtwagengarantie verfügt zudem über einen Mobilitäts-Service: Als Kunde erhalten Sie 100 Euro für die Abschleppkosten und weitere 100 Euro für die Übernachtungskosten, wenn der Schaden mehr als 100 km vom Zulassungsort auftritt und es sich um einen Garantieschaden handelt. 

Garantie
Premium-Verschleißschutz-Garantie: 
Motor: Kurbelwelle, Pleuel, Lagerschalen, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, Ein- & Auslassventile, Stößel, Ölpumpe, Laufbuchsen & Führung, Turbolader, Kompressor 
Getriebe und Differenzial: Zahnräder, Wellen, Lager, Drehmomentwandler 
Kraftübertragung: Antriebsschlupfreglung (ASR, ASC, ESP, 4-matik), Drehzahlsensoren, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Zahnriemen, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse 
Lenkung: Mechanisches, hydraulisches und elektrisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen und Servopumpen, elektrisches Lenkgetriebe 
Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe, Hydropneumatik, ABS-Steuergerät, Hydraulikeinheit 
Treibstoffsystem: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe 
Elektrik: Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, Zündspule, Elektrik vom Fensterheber, Elektrik vom Schiebedach 
Elektronik: Alle Mikroprozessor-Steuergeräte der aufgeführten Haupt- und Nebenbaugruppen 
Klimaanlage: Kompressor ohne Antriebsteile, Kondensator, Lüfter, Verdampfer 
Kühlsystem: Wasserkühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe, Visco- /Thermokühler, Lüfterkupplung, Thermoschalter, Zylinderkopfdichtung, Ladeluftkühler, Ölkühler


Quellen: 

Töpfer, Christian (2016): Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. In: Channel Partner. URL: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115 (19.01.2016) 


Julia Halbig (2013): Welche Vor- und Nachteile bietet der Kauf beim Händler? In: Süddeutsche Zeitung. URL: http://www.sueddeutsche.de/auto/gebrauchtwagenkauf-welche-vor-und-nachteile-bietet-der-kauf-beim-haendler-1.1673868 (20.01.2016) 


Spiegel Online (2015): Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf So bleiben Käufer nicht auf dem Schaden sitzen. URL: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/das-folgt-aus-bgh-urteil-zu-maengelhaftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html (20.01.2016) 


Dr. Kevin Grau (2008): Gewährleistung und Garantie - Was sind die Unterschiede. In: anwalt-seiten.de URL: https://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html (20.01.2016) 


Travelita (2016): Lappland Roadtrip – auf der Suche nach dem Nordlicht, URL: https://www.travelita.ch/lappland-roadtrip-auf-der-suche-nach-dem-nordlicht/ (20.01.2016) 


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